"Wir haben innerhalb der US-Regierung diskutiert, aber noch keine Entscheidung getroffen", sagte Oettinger zu Dow Jones. Die FAA überwacht unter anderem die Sicherheitsvorkehrungen von Fluggesellschaften.
Die US-Flugindustrie und Abgeordnete aus beiden politischen Lagern drängen darauf, die Einbeziehung des Flugverkehrs in die EU-Emissionshandelspflicht von der ICAO juristisch überprüfen zu lassen. Doch selbst der Republikaner John Mica, der als Vorsitzender des Ausschusses für Transport und Infrastruktur im US-Repräsentantenhaus einen solchen Schritt zunächst vorangetrieben hat, scheint einen Gang zurückzuschalten. Aus strategischer Sicht könnte es besser sein, wenn nicht die USA klagten, sondern ein anderer Staat eine Klage einbrächte, sagte er.
Die Abgeordnete Corrine Brown, eine Demokratin aus Florida, sprach sich für einen gemeinsamen Brief beider Lager mit der Aufforderung aus, eine offizielle Untersuchung durch das UN-Organ ICAO einzuleiten. Die Mitglieder des Repräsentantenhauses wollen zudem den US-Senat dazu drängen, ein von ihnen bereits genehmigtes Gesetz ebenfalls abzusegnen. Dieses würde es den US-Fluggesellschaften verbieten, sich am EU-Emissionshandel zu beteiligen. China und Indien haben bereits ein solches Verbot verhängt.
Nach Aussagen von Julie Oettinger konzentrieren sich die USA darauf, eine weltweit gültige Einigung im Rahmen der ICAO zu finden und einen potentiellen Handelskrieg zu vermeiden. Zwar gebe es von Seiten der EU bislang kein Anzeichen dafür, dass die Ausweitung der Emissionshandelspflicht für die Flugbranche zurückgenommen werden könnte. Die USA sei aber davon überzeugt, dass der staatenübergreifende Widerstand Wirkung zeige.
Der Lobbyverband Airlines for America (A4A) hat nach seiner Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof im Dezember davon Abstand genommen, das Verfahren selbst weiter zu verfolgen. Es sei Zeit, dass die US-Regierung die Federführung in der Auseinandersetzung übernehme. A4A und mehrere Abgeordnete erwägen jedoch ein Schlichtungsverfahren nach Artikel 84 des Chicagoer Abkommens. Dieser sieht bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder Anwendung des Chicagoer Abkommens und seiner Anhänge eine Entscheidung durch den ICAO-Rat vor. Jeder an einer Streitigkeit beteiligte Staat kann den Rat anrufen. Gegen die Entscheidung des Rates besteht die Möglichkeit der Berufung an ein Schiedsgericht oder an den internationalen Gerichtshof. Die EU ist kein Mitglied der ICAO, aber ihre Mitgliedstaaten.
Die USA hatten 2000 wegen der EU-Lärmschutzrichtlinie 925/1999/EG ein Artikel-84-Verfahren gegen 15 EU-Staaten angestrengt. Streitpunkt waren die strengen Lärmschutzregelungen auf europäischen Flughäfen. Selbst nachgerüstete US-Flugzeugen wurden nur unter erschwerten Bedingungen zugelassen. "Der ICAO-Rat hat damals den Schlichtungsantrag mit 26 zu Null Stimmen für zulässig erklärt. Allerdings haben sich die beteiligten Parteien dann auf einen Konsens geeinigt", so der Münchener Rechtsanwalt Uwe Erling. Die USA zogen damals die Klage vor der ICAO formal zurück, nachdem die EU die Aufhebung der Lärmschutzrichtlinie erklärte. Zu einer eigentlichen Entscheidung über die Zulässigkeit der EU-Schalldämmungsrichtlinie durch den Rat der ICAO sei es damals deshalb nicht gekommen.
Nach Ansicht von Nancy Young, Vice President Environmental Affairs bei Airlines for America, ist Artikel 84 der "logische nächste Schritt". Die USA seien auch das richtige Land, um die Klage einzubringen. Vertreter der National Business Aviation Association und der Air Line Pilots Association stellen sich hinter diese Forderung. Wie Young sagte, haben die US-Airlines bereits damit begonnen, Rückstellungen für den Ankauf der erstmals 2013 benötigten Zertifikate zu bilden. Man werde seine Pflichten "unter Protest" nachkommen. (DJ/sir)

