Die Schweiz verfehlt ihre Kyoto-Verpflichtung im Durchschnitt über die Jahre 2008 bis 2012 voraussichtlich um knapp eine Million Tonnen CO2 pro Jahr, wenn sie nicht zusätzliche Maßnahmen ergreift. Hauptverursacher hierfür ist nach Berechnungen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) der durch den Verkehr verurschte CO2-Ausstoß. Im Jahr 2010 lag dieser um 12,9 Prozent über dem Wert von 1990. Stattdessen hätten diese CO2-Emissionen, wie im CO2-Gesetz festgeschrieben, in diesem Zeitraum um 8 Prozent gegenüber 1990 sinken müssen.
Damit die Schweiz die Ziele des CO2-Gesetzes und des Kyoto-Protokolls dennoch erreichen kann, beauftragte der Bundesrat das UVEK am 10. Juni 2011, mit der Stiftung Klimarappen auszuloten, inwieweit vorhandene Reserven an finanziellen Mitteln und ungenutzten Reduktionsleistungen für die Zielerreichung der Schweiz genutzt werden könnten.
Entsprechend dem am 17. Januar unterzeichneten Zusatzvertrag ist die Stiftung nun bereit, zusätzlich zu der bestehenden Verpflichtung für die Jahre 2008 bis 2012 zur Reduktion von je einer weiteren Million Tonnen CO2 beizutragen. Diese insgesamt 5 Millionen Tonnen ergeben sich dadurch, indem die Stiftung Klimarappen einerseits ausländische Emissionszertifikate kauft, die aus Klimaschutzprojekten in Entwicklungs- und Schwellenändern stammen. Anderseits beabsichtigt die Stiftung auch eine Verstärkung der Maßnahmen im Inland.
Hintergrund
Der Klimarappen
Seit dem 1. Oktober 2005 erhebt die Stiftung Klimarappen beim Import pro Liter Treibstoff 1,5 Rappen, aus denen Massnahmen zur CO2-Reduktion im In- und Ausland finanziert werden.
Insgesamt sichert die Stiftung Klimarappen dem Bund in drei Schritten eine Reduktionsleistung von 3,4 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr über die Zielperiode 2008 bis 2012 vertraglich zu (Angaben in Millionen Tonnen CO2):
- Vertrag vom 30. Mai 2005, Total 1,8 (Inland 0,2; Ausland 1,6)
- Erster Zusatz vom 17. Februar 2009 Total 0,6 (Inland 0,2; Ausland 0,4)
- Zweiter Zusatz vom 17. Januar 2012 Total 1,0 (Anteil Inland/Ausland offen)
Der Klimarappen wird im CO2-Gesetz für die Zeit nach 2012 rechtlich verankert. Geregelt wird dort jedoch nicht der Preiszuschlag auf dem Treibstoff, sondern die CO2-Kompensation, welche die Importeure erbringen sollen.
Ausländische Zertifikate
Das Kyoto-Abkommen sieht vor, dass internationale Klimaschutzprojekte handelbare Zertifikate hervorbringen. Sie erlauben die Verringerung oder Vermeidung von Treibhausemissionen im Ausland aufgrund konkreter Projekte. Solche Projekte müssen messbare Leistungen bezüglich der Klimawirkung erzielen und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Standortländer leisten, beispielsweise durch den Einsatz umweltfreundlicher Technologien.
Zertifikate erlauben einem Staat, Emissionen aus Treibhausgasen in anderen Ländern zu geringeren Kosten als im Inland zu reduzieren. Grundsätzlich ist es aus globaler Sicht unerheblich, wo die Emissionen reduziert werden. Dennoch müssen Industriestaaten einen Teil ihrer Reduktionsverpflichtungen durch inländische Massnahmen erfüllen und dürfen Zertifikate nur ergänzend nutzen (Supplementaritäts-Regel).
Ausblick
Mit der Unterzeichnung des Klimarappen-Zusatzvertrages hat die Schweiz gute Chancen, die Reduktionsziele des Kyoto-Protokolls und des CO2-Gesetzes zu erreichen. Allerdings ist die Unsicherheit nach wie vor groß. Dies betrifft insbesondere die Senkenleistung des Waldes, die sich erst - gestützt auf die im Sommer 2012 vorliegenden Daten des vierten Landesforstinventars - genauer abschätzen lässt. Die definitive Beurteilung der Zielerreichung wird – gemäss Kyoto-Fahrplan – erst 2014 möglich sein, nachdem die Treibhausgasinventare für die Jahr 2008 bis 2012 vom UNO-Klimasekretariat genehmigt wurden. Danach erhalten die Länder eine Frist von 100 Tagen, um verbleibende Ziellücken mit dem Kauf von Emissionszertifikaten zu schliessen.

