«Wir sind bereit zu kämpfen und die Sache notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu bringen», sagte Bernd Drechsel, Geschäftsführer der Textilveredelung Drechsel im oberfränkischen Selb. Er habe bereits die erste Mahnung seines Stromversorgers erhalten.
Die Unternehmen stützen sich auf ein Gutachten des Regensburger Juraprofessors Gerrit Manssen. Der stuft die sogenannte Erneuerbare-Energien-Umlage (EEU) als ebenso unzulässige Sonderabgabe ein wie den 1994 in Karlsruhe zu Fall gebrachten Kohlepfennig. Der Verband kritisiert in einer Mitteilung zudem, die Abgabe - die jeder Stromverbraucher zahlen müsse - käme nicht der Allgemeinheit, sondern den Betreibern der EE-Anlagen zugute.
Die Energiewende sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und müsse deshalb aus dem Bundeshaushalt durch Steuern finanziert werden, sagte Verbands-Hauptgeschäftsführer Wolf-Rüdiger Baumann. Zwei weitere Mittelständler - neben Drechsel - verweigerten die Ökostrom-Umlage: eine Spinnweberei bei Stuttgart und der Textilveredler Vowalon in Treuen bei Chemnitz, wie der Verbandsjurist Christoph Schäfer sagte. Ein viertes Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen wolle in den nächsten Tagen folgen. Bis zu einem Urteil in Karlsruhe dürften zwei bis drei Jahre vergehen.
Die Umlage belastet einen Durchschnittshaushalt pro Jahr mit rund 125 Euro. Um Ökoenergie marktfähig zu machen, sind derzeit über den Strompreis 3,59 Cent je Kilowattstunde zu zahlen.

