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Längere Laufzeiten bringen keine Vorteile für den Klimaschutz (01.09.2010)

Vergangenen Freitag (27.08.10) wurde das Energiegutachten der Regierung übergeben, seit Montag ist es online (2,3 MB, hier). Den Gutachtern wird nun von verschiedenen Seiten ein Gefälligkeitsgutachen und unsaubere Methodik vorgeworfen. Die Stuttgarter Zeitung hat die Studie genauer analysiert und findet Belege, die diesen Vorwurf rechtfertigen.

Die Studie ermittelt bereits bei nur vier Jahren Laufzeitverlängerung eine beachtliche Senkung der Treibhausgasemissionen von 374 auf 145 Mio. Tonnen CO2. Grund ist aber nicht die längere Laufzeit, sondern weil in allen Verlängerungsszenarien mehr Energieeinsparung zugrunde gelegt wurde als im Referenzszenarium. Entsprechende Unterschiede ergeben sich in der prognostizierten Nettostromnachfrage: diese liegt im Referenzszeanrio bei 506 TWh, in allen Verlängerungsszenarien hingegen nur 410 bis 429 TWh.

Auch der Preis für Verschmutzungsrechte wird unterschiedlich hoch angesetzt: Während man beim Referenzszenarium von einem Preis von 50 Euro je Tonne Emissionszertifikat ausgeht, sind es bei allen Verlängerungszenarien durchgängig 75 Euro. Die Verschmutzungsrechte würden also um die Hälfte mehr kosten, was größere Sparanreize für die Industrie nach sich ziehen würde.

Bundesumweltminister Röttgens Aussage, dass die Auswirkungen längerer Laufzeiten auf den Klimaschutz gering sind, lässt sich auch anhand eines Schaubildes der Studie bestätigen. Die Abbildung zeigt, dass es für den CO2-Ausstoß kaum einen Unterschied macht, ob die Laufzeiten für Atomkraftwerke um vier oder um 28 Jahre verlängert werden (gemeint sind die Pfeile, die jeweils auf die Veränderung gegenüber 1990 hinweisen).

Kaum Veränderungen innerhalb der Laufzeitszenarien (Pfeile) Grafik: Energiegutachten

Franz-Josef Schafhausen, Experte aus dem Bundesumweltministerium, sieht die Ursache für die prognostizieren CO2-Einsparungen nicht in der Laufzeitverlängerung. Er sagt gegenüber der Stuttgarter Zeitung: „Die Differenz bei der Entwicklung der Treibhausgasemissionen ist einfach auf mehr erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz zurückzuführen“.

Auch Umweltverbände erheben den Vorwurf, die Energieszenarien seien geschönt worden, um eine Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken zu rechtfertigen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert, dass die Bundesregierung und ihre Gutachter den in zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegten Systemkonflikt ignorieren, der den Weiterbetrieb der AKW bei einem weiter dynamischen Ausbau der Erneuerbaren Energien ausschließt.

Ähnliche Kritik erhebt Lichtblick, die letzte Woche mit einer Studie der Universität Flensburg belegt hatten, dass Atomkraftwerke zu wenig regelbar sind, um für das schwankende Stromangebot der Erneurbaren die adäquate Antwort zu haben. Inzwischen mehren sich die Befürchtungen, die Regierung könne das Vorranggebot für die Einspeisung von regenerativen Energien kippen, um den Gegebenheiten von Atomkraftwerken Rechnung zu tragen.

Der WWF kritisiert weitere Details des Gutachtens: „Wenn man einen hohen Sicherheitsstandard der Anlagen als Mindeststandard voraussetzt, wird der Weiterbetrieb der Kernkraftwerke keinen spürbaren Einfluss auf das Erreichen der Klimaschutzziele haben.“ Auch die Effekte auf
Beschäftigung und Bruttoinlandsprodukt seien bei hohen Nachrüstkosten für Kernkraftwerke nicht sichtbar. Bei der Entwicklung der Strompreise seien die Auswirkungen ebenfalls vernachlässigbar.

Unverständlich ist nach Ansicht des WWF, die Gutachter mit Ökostrom-Prognosen gerechnet hätten (33,7 Prozent), die deutlich niedriger sind als die Regierungsannahme von 38,6 Prozent.

Greenpeace findet es völlig unerklärlich, warum die Gutachter für die Jahre 2030 bis 2040 nur 2,8 Prozent mehr erneuerbare Energien zugrunde legen. Greenpeace-Energieexperte Andree Böhling: «Und dies, obwohl die Kosten der erneuerbaren Energien in 2030 deutlich geringer als heute sein werden und die Wettbewerbsfähigkeit nach Meinung aller Experten ohne Förderung gegeben sein wird».

Auf die Wettbewerbsverzerrung durch eine Laufzeitverlängerung weist der Verband kommunaler Unternehmen VKU hin: „Laufzeitverlängerungen lassen die Gewinne der
Betreiberkonzerne sprudeln und schützen sie dauerhaft vor Wettbewerb. Ein funktionierender Wettbewerb am Energiemarkt ist entscheidend für eine preiswerte, sichere und umweltschonende Energieversorgung und damit für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland.“

Ähnlich sieht das der Bundesverband Neue Energien (bne). Dass eine Laufzeitverlängerung massive negative Auswirkungen auf den Wettbewerb im Erzeugungsbereich habe – das hätten unabhängige wissenschaftliche Gutachten der letzten Monate bewiesen. Die diskutierte Fondslösung lehnt der bne strikt ab. „Sie wäre intransparent und im Ergebnis wirkungslos“, so der bne-Geschäftsführer. Insbesondere der Vorschlag, den Beirat eines solchen Fonds mit Vertretern der Kernenergiewirtschaft zu besetzen, zeige was eigentlich gemeint sei: Die Konzerne könnten selbst mitentscheiden, an wen das Geld zu welchem Zweck ausgezahlt werde. „Das wäre das Gegenteil von wirksamer Kompensation der Wettbewerbsbeschränkungen und von transparenter Mittelverwendung.“




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