Ziel ist es, das sogenannte 25-Prozent-Ziel zu erreichen, nach dem bis zum Jahr 2020 etwa 25 Prozent der Stromerzeugung in Deutschland aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stammen soll, heißt es in einer Mitteilung der Länderkammer.
In einer begleitenden Entschließung bedauert der Bundesrat jedoch, dass das neue Gesetz keinen Technologiebonus für Brennstoffzellen als KWK-Anlagen gewährt. Das hätte dieser besonders effizienten Technik zum Durchbruch verhelfen können, so der Bundesrat. Er bittet die Bundesregierung daher, zu prüfen, inwieweit die Technologie zukünftig in Förderprogramme integriert werden könnte.
Die Entscheidung zur Kraft-Wärme-Kopplung wurde vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) als ein positives Signal für die Energiewende in Deutschland gewertet.
Beschlossen wurde unter anderem die Anhebung des KWK-Zuschlags um 0,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für alle modernisierten oder neu errichteten Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb gehen. Dies war im ersten Entwurf der Bundesregierung vom Dezember 2011 zunächst nicht vorgesehen.
Darüber hinaus soll ab dem 1. Januar 2013 der Zuschlag für Anlagen, die dem Emissionszertifikatehandel unterliegen, um weitere 0,3 Cent/kWh erhöht werden. Berücksichtigt wurden auch Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 2 kW (Mikro-KWK-Anlagen). Für diese kann eine pauschale Auszahlung des gesamten Förderbetrags in Anspruch genommen werden.
Damit sei die Länderkammer weitestgehend auf die Forderungen der Energiewirtschaft eingegangen, so der BDEW.
Der Deutsche Bundestag hatte bereits vor wenigen Wochen der Novelle zugestimmt.
Auch im Bereich der Fernwärme hat der Bundesrat wichtige Weichen gestellt. So wird eine Pauschalregelung für die Förderung von Wärmenetzen mit einem Durchmesser bis einschließlich 100 Millimeter eingeführt. Außerdem sollen in Zukunft Kältenetze genauso wie Wärmenetze gefördert werden.

