Aus Verbrennungsanlagen abgeschiedenes Kohlendioxid kann für verschiedene Prozesse in der Industrie verwendet werden. Dazu gehört etwa die Züchtung von Algen, die wiederum zur Energiegewinnung genutzt werden können oder die Einbindung in die Kunststoffproduktion. Diese Nutzungsmöglichkeiten zur Reduktion von CO2-Emissionen werden nun nicht zu einer Zertifikatebefreiung führen, wie Energieversorger schon bei der Vorstellung der Verordnung im vergangenen Herbst kritisierten.
Industrieanlagen und Kraftwerke sowie seit Jahresbeginn auch Fluggesellschaften, die dem Emissionshandel unterliegen, müssen ihren Kohlendioxidausstoß jedes Jahr melden, und entsprechend viele CO2-Zertifikate kaufen oder ihre Emissionen mit Klimaschutzprojekten unter dem Clean Development Mechanism ausgleichen. Mit der vorgeschlagenen Durchführungsverordnung sollen die bestehenden Überwachungsregeln transparenter, verständlicher und einfacher anwendbar werden. Zuletzt wurden die Monitoring-Leitlinien (bekannt als MRG) 2007 für die zweite Handelsperiode des Emissionshandels (2008 bis 2012) geändert.
Die neue Verordnung kann unter http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/12/st07/st07171-re01.en12.pdf abgerufen werden. Gleichzeitig nahm der Ministerrat die Verordnung zur Kontrolle der CO2-Berichte an: http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/12/st07/st07170-re01.en12.pdf. (DJ/cla)
